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Herzlich Willkommen im Kleingartenverein “An der Hegelstrasse” Nürnberg
Unser Kleingartenverein KGV befindet sich in der Nürnberger Nordstadt “Gärten hinter der alten Veste”, oberhalb der Nürnberger Kaiserburg zwischen Hegelstraße und Avenariusstraße. Die Anlage umfasst 77 Kleingärten.
Schon im Mittelalter wurden in dem Gebiet Gärten von Bürgern der Stadt (Altstadt) angelegt. Sie waren gut über die Brücken der nördlichen Festungsanlage zu erreichen, dienten der unmittelbaren Versorgung der Bevölkerung und sind bis heute im etwas weiter entfernten Knoblauchsland zu finden. Ende des 19.Jahrhunderts/Anfang des 20 Jahrhunderts wurde das Gebiet für Wohnzwecke und Firmen erschlossen und die Gärten verschwanden. Nur kleinere Grünflächen sind erhalten, nicht weit davon entfernt befindet sich heute der Stadtpark, früher ein Bauernhof mit Landwirtschaft. Unsere Kleingartenanlage ist der Rest der damaligen Gärten nördlich der Burg und gilt somit als historisch bedeutsam, ganz zu schweigen von der ökologischen und sozialen Bedeutsamkeit für den Stadtteil. Sei Beginn des 20. Jahrhunderts liegt uns eine Niederschrift vor, die die Gärten an der Hegelstrasse beschreibt. Unsere Gärten sind seit mehr als über 100 Jahren als Schrebergärten erwähnt, und dann bis ins Mittelalter zurück auf alten Landkarten gezeichnet worden. Möglicherweise sind sie eine der ältesten kultuvierten und beschriebenen Gärten in Deutschland. Darauf können wir stolz sein und werden uns dafür einsetzen sie zu erhalten.
Das Besondere des KGV Hegelstrasse ist seine unmittelbare Nähe zum Stadtzentrum, die individuelle liebevolle Gartengestaltung und den zum Teil noch unterschiedlichen alten Lauben und auch die verschiedenen Grundstücksgrößen.
Der KGV ist Mitglied im Stadtverband der Kleingärten in Nürnberg. Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Homepage.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Termine
- Letzte Februar Woche: Mitgliederversammlung
- 1.3. Beginn des Gartenjahres
- Letzter Samstag im März: Wasser aufschließen
- Sprechstunden: jeweils 1. Samstag im Monat, März bis Oktober, 10-11 Uhr
- Ende Mai: 1. Gartenbegehung
- Letztes Wochenende im Juni: Gemeinschaftsarbeit-Pflegeschnitt der Außenanlagen
- Ende Juni: Sommerfest des KGV
- Ende Juli: 2. Gartenbegehung
- 3. Werktag im August: letzte Möglichkeit für fristgerechte Gartenkündigungen zum 31.10. des aktuellen Gartenjahres (Bitte Unterpachtvertrag beachten!)
- Erster Samstag im Oktober ( wenn nicht Tag der dt. Einheit): Gemeinschaftsarbeit, Rückschnitt der Hecken
- Letzter Samstag im Oktober: Wasser abschließen und Zählerstände ablesen
- 31.10. Ende des Gartenjahres
Warteliste & Kosten
Schön das sie sich für einen Garten in unserer Gartenanlage interessieren.
- Aktuell sind leider keine Gärten frei
- Die Wartezeit beträgt aktuell ca. 5 Jahre, da wir mit 77 Gärten eine kleine Gartenanlage sind und pro Jahr nur 1-3 Gärten aufgegeben und neu vergeben werden, und unsere Warteliste aktuell mehr als 40 Vormerkungen umfasst. Die Vergabe der Gärten erfolgt gemäß Warteliste
- Falls sie trotzdem Interesse haben, können sie sich gern immer am ersten Samstag im Monat April bis Oktober, von 10- 11 Uhr im Büro des Vereins, bewerben und in die Warteliste eintragen
- Telefonische Vormerkungen für einen Garten oder Mitgliedsbewerbungen per E-Mail sind leider nicht möglich
- Sie können sich auch jederzeit als passives Mitglied ohne Unterpachtvertrag für einen Garten in unserem Verein vormerken lassen. Wir empfehlen, die Mitgliedschaft im KGV sowie Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner zu erwerben, da zahlende Mitglieder auf der Warteliste stets Vorrang vor Interessenten haben
- Sie können sich auch in anderen, größeren Gartenanlagen vormerken lassen. Die Wahrscheinlichkeit dort früher Erfolg zu haben ist höher
- Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Stadtverbandes der Kleingärtner
Kosten:
Ablöse bei der Übernahme eines neuen Gartens für Laube und Gartenpflanzen, ist von Garten zu Garten sehr unterschiedlich und liegt meist bei mehreren tausend Euro.
Den Betrag ermitteln unabhängige geschulte Schätzer, nach vorgegebenen Wertermittlungstabellen.
Ablöse Verlegung Arbeitsstrom – einmalig 750 €, wird bei Gartenaufgabe vom Nachpächter erstattet.
Aufnahmegebühren (einmalig)
im Stadtverband: 60,00 €
im Kleingartenverein: 30,00 €
Mitgliedsbeitrag Stadtverband (jährlich)
MG ohne Unterpachtvertrag 30,00 €
MG mit Unterpachtvertrag 54,00 €
Mitgliedsbeitrag Verein (jährlich)
MG ohne Unterpachtvertrag 10,00 €
MG mit Unterpachtvertrag 24,00 €
Pacht (jährlich) 0,77 €/qm
Wasser- und Stromverbrauch (jährlich)
– individuell, je nach Verbrauch am Ende der Saison
– Ein- und Ausbau der Wasseruhren: 15,00€
Versicherungen (jährlich)
Die (Pflicht-) Versicherungen richten sich nach dem errechneten Neuwert der Gartenlaube. Dieser wird nach Kündigung bei Gartenbewertung ermittelt. Die Versicherung (GBV) ist für Neupächter seit 2016 vertraglich verpflichtend und muss jährlich entrichtet werden.
Gemeinschaftsarbeit (jährlich)
In der Regel 2 mal pro Jahr jeweils 4 Stunden. Jeder Pächter muss 4 Stunden im Jahr einbringen.
Wer nicht daran teilnimmt, muss die Arbeitsleistung mit 15,00 € pro Stunde begleichen.
Gegebenenfalls fallen Umlagen bei größeren Investitionen (z. B. Sanierung Anlage, Vereinsheim, Strom- Wasserleitungen…) an.
Vorstand
Ein buntes Zusammenleben, aktive Mitgestaltung im Verein, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie die kleingärtnerische Nutzung stehen bei uns im Mittelpunkt. So suchen wir immer Interessierte für die Arbeit im Vorstand, sowie Geräte-/Wasserwärt*innen und Helfer für unsere Feste oder sonstige tatkräftige Unterstützung
ALLGEMEINE INFOS
Natürlich gibt es gewisse Auflagen und Regeln, welche in der Gartenordnung ausgeführt sind.
Der Garten muss zwingend zu einem Drittel zum Obst- und Gemüseanbau (Kleingärtnerische Nutzung) genutzt werden. Reine Freizeitgärten sind nicht gestattet! Die Gartenordnung mit Merkblatt finden sie hier und im Downloadbereich
- Jeder Pächter ist verpflichtet, sich an die Regeln der Verträge, Satzung und Gartenordnung zu halten
- Die kontinuierliche Pflege des Kleingartens und des Weges, sowie die Hecke vor seiner Gartenparzelle, ist selbstverständlich
- Nicht als Rankhilfe oder zur kleingärtnerischen Nutzung gedachte Bauten, wie Pools, Großspielgeräte, gemauerte Grills etc., sind anzeigepflichtig
- Weiter Bauten und deren Änderungen, wie Gartenhäuser, Gewächshäuser, Anbauten und Solaranlagen sind mit Bauantrag genehmigungspflichtig und müssen mit Vereinsvorstand abgesprochen und vom Stadtverband genehmigt werden.
- Trampoline werden aktuell nicht mehr gestattet.
- Dauerhaft errichtete Pavillons sind nicht zulässig
- Das Aufstellen bzw. Anbringen Sichtschutz in Form von Holzwänden, Rohrmatten sowie Kunststoffblenden etc. ist in den Gartenparzellen nicht erlaubt
- Heckenschnitt
- Die Außenhecken vor dem Garten dürfen max. 120 cm hoch sein und müssen den Einblick in die Gärten ermöglichen
- Heckenhöhen für Sichtschutzhecken:
- Vor dem Freisitz 150 cm
- Ausdrücklich erlaubt sind schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wild lebender Kleintiere innerhalb der Gehölze. Dann bitte Maßnahme verschieben
- Die Außenhecken und die Wege sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten
- BÄUME und STRÄUCHER
- Nach § 17 der Gartenordnung des Stadtverbandes dürfen Ziersträucher (z.B. Flieder, Kirschlorbeer, Perückensträucher etc.) maximal 4 Meter hoch sein
- Für Sträucher in Sichtschutzhecken gelten die o.g. maximalen Höhen
- Bitte im Herbst und im Winter (bis Ende Februar) die erforderlichen Rückschnitte auf die zulässigen Höhen durchführen. Dabei auch die Wege freimachen und Überhänge einkürzen
- Das Anpflanzen von Thujas und Waldbäumen, Laub-und Nadelgehölzen, die im ausgewachsenen Zustand mehr als 4 Meter Höhe erreichen, ist verboten
- Ebenso ist das Verbrennen jeglicher Abfälle in der Gartenanlage verboten
- Gartengrille dürfen nicht mit Holz geschürt werden. Gemauerte Grills sind unzulässig
- In jedem Garten muss mindestens eine Kompostanlage vorhanden sein
- Das Befahren der Vereinswege, auch mit dem Fahrrad, ist grundsätzlich verboten
- Anlagewege und Parkplätze dürfen zu Spielzwecken nicht benutzt werden (§ 8 GO)
- Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Schaukasten am Eingang zu unserer Anlage
DOWNLOADBEREICH: SATZUNG, GARTENORDNUNG, DIVERSES
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