Herzlich Willkommen im Kleingartenverein „An der Hegelstraße“ Nürnberg
Unser Kleingartenverein (KGV) befindet sich in der Nürnberger Nordstadt „Gärten hinter der alten Veste“, oberhalb der Nürnberger Kaiserburg zwischen Hegelstraße und Avenariusstraße. Die Anlage umfasst 77 Kleingärten.
Schon im Mittelalter wurden in dem Gebiet Gärten von Bürgern der Stadt (Altstadt) angelegt. Sie waren über die Brücken der nördlichen Festungsanlage gut zu erreichen und dienten der unmittelbaren Versorgung der Bevölkerung. Ende des 19.Jahrhunderts/Anfang des 20. Jahrhunderts wurde das Gebiet für Wohnzwecke und Firmen erschlossen und die angelegten Gärten verschwanden. Nur kleinere Grünflächen sind erhalten geblieben, wie z.B. unsere Kleingärten.
Unsere Kleingartenanlage ist der Rest der damaligen Gärten nördlich der Burg und gilt somit als historisch bedeutsam, ganz zu schweigen von der ökologischen und sozialen Bedeutsamkeit für den Stadtteil. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts liegt uns eine Niederschrift vor, die die Gärten an der Hegelstraße beschreibt. Unsere Gärten sind seit mehr als über 100 Jahren als Schrebergärten erwähnt und bis ins Mittelalter zurück auf alten Landkarten gezeichnet worden. Darauf können wir stolz sein und wir werden uns dafür einsetzen sie zu erhalten.
Das Besondere des KGV Hegelstraße ist seine unmittelbare Nähe zum Stadtzentrum, die individuelle liebevolle Gartengestaltung und die zum Teil noch unterschiedlichen alten Lauben sowie die verschiedenen Grundstücksgrößen.
Der KGV ist Mitglied im Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Nächste Termine
- Sprechstunden von April bis Oktober jeweils am 1. Samstag im Monat von 10-11 Uhr
- Samstag, 28.6.2025: Sommerfest / 100-Jahr-Feier
- Samstag, 5.7.2025: Gemeinschaftsarbeit-Pflegeschnitt der Hecken
- Freitag, 25.7./ Samstag 26.7.2025. Zweite Gartenbegehungen
- Samstag, 11.10.2025: Gemeinschaftsarbeit- Rückschnitt der gesamten Außenanlagen
- Samstag, 25.10.2025: Wasser Abschluss Zählerständeablesung
- Sonntag, 30.11.2025: Ende des Gartenjahres
- Samstag, 13.12.2025: Weihnachtsumtrunk
Ein unvergessliches Jubiläumsfest – 100 Jahre Kleingartenverein An der Hegelstraße
Am Samstag, den 28. Juni 2025, wurde im Kleingartenverein An der Hegelstraße in Nürnberg-Maxfeld ein ganz besonderes Fest gefeiert: das 100-jährige Bestehen des Vereins!
Die positive Stimmung war überall spürbar und die Schrebergartenanlage verwandelte sich bei sommerlichen Temperaturen in eine blühende Oase der Geselligkeit. Mitglieder und Ehrengäste fanden sich inmitten der liebevoll gestalteten Gärten zusammen. Die Atmosphäre war herzlich und einladend! Es gab Gegrilltes, und viele Mitglieder brachten selbstgebackene Kuchenspezialitäten mit.
Die Gäste nutzten die Gelegenheit, um in entspannter Atmosphäre miteinander ins Gespräch zu kommen. Es wurde geschlemmt, geplaudert, Geschichten ausgetauscht und herzlich gelacht. Bei Rundgängen konnten die Gäste die Vielfalt der Gärten bewundern. Die Sonne schien, und die Blumen strahlten in vollem Glanz: die Natur zeigte sich beim Fest in ihrem vollen Glanz.
Doch das Jubiläumsfest war nicht nur ein Rückblick auf die vergangenen 100 Jahre. Es war auch ein Blick nach vorn, in die Zukunft unseres Kleingartenvereins. Denn einmal mehr zeigte sich, wie sehr die Mitglieder bereit sind, die Traditionen zu pflegen und die Gemeinschaft weiter zu stärken. Der Verein ist wie ein Garten: Er wächst und gedeiht, wenn man ihn mit Liebe und Hingabe pflegt.
Wir möchten allen danken, die dazu beigetragen haben, diesen unvergesslichen Tag zu gestalten. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre voller Gartenfreude miteinander!
Auf die nächsten 100 Jahre!

Warteliste & Kosten
Schön, dass sie sich für einen Garten in unserer Gartenanlage interessieren.
- Aktuell sind leider keine Gärten frei
- Die Wartezeit für einen Garten beträgt aktuell ca. 5 Jahre. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass wir mit 77 Gärten eine kleine Gartenanlage sind und pro Jahr nur 1-3 Gärten neu vergeben werden. Die Vergabe der Gärten erfolgt gemäß Warteliste. Unsere Warteliste umfasst aktuell mehr als 40 Vormerkungen
- Falls sie trotzdem Interesse haben, können sie sich gern immer am ersten Samstag im Monat April bis Oktober, von 10- 11 Uhr im Büro des Vereins, bewerben und in die Warteliste eintragen
- Telefonische Vormerkungen für einen Garten oder Mitgliedsbewerbungen per E-Mail sind leider nicht möglich
- Sie können sich auch jederzeit als passives Mitglied ohne Unterpachtvertrag für einen Garten in unserem Verein vormerken lassen. Wir empfehlen, die Mitgliedschaft im KGV sowie Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner zu erwerben, da zahlende Mitglieder auf der Warteliste stets Vorrang vor Interessenten haben
- Sie können sich auch in anderen, größeren Gartenanlagen vormerken lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dort früher Erfolg zu haben, ist höher
- Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Stadtverbandes der Kleingärtner
Kosten:
Die Ablöse für Laube und Gartenpflanzen bei der Übernahme eines neuen Gartens ist von Garten zu Garten sehr unterschiedlich und liegt meist bei mehreren tausend Euro.
Der genaue Betrag wird von unabhängigen, geschulten Schätzern nach vorgegebenen Wertermittlungstabellen ermittelt
Ablöse Verlegung Arbeitsstrom – einmalig 750 €, wird bei Gartenaufgabe vom Nachpächter erstattet.
Aufnahmegebühren (einmalig)
im Stadtverband: 60,00 €
im Kleingartenverein: 30,00 €
Mitgliedsbeitrag Stadtverband (jährlich)
MG ohne Unterpachtvertrag 30,00 €
MG mit Unterpachtvertrag 54,00 €
Mitgliedsbeitrag Verein (jährlich)
MG ohne Unterpachtvertrag 10,00 €
MG mit Unterpachtvertrag 24,00 €
Pacht (jährlich) 0,77 €/qm
Wasser- und Stromverbrauch (jährlich)
– individuell, je nach Verbrauch am Ende der Saison
– Ein- und Ausbau der Wasseruhren: 15,00€
Versicherungen (jährlich)
Die (Pflicht-) Versicherungen richten sich nach dem errechneten Neuwert der Gartenlaube. Dieser wird nach Kündigung bei Gartenbewertung ermittelt. Die Versicherung (GBV) ist für Neupächter seit 2016 vertraglich verpflichtend und muss jährlich entrichtet werden.
Gemeinschaftsarbeit (jährlich)
In der Regel 2 mal pro Jahr jeweils 4 Stunden. Jeder Pächter muss 4 Stunden im Jahr einbringen.
Wer nicht daran teilnimmt, muss die Arbeitsleistung mit 15,00 € pro Stunde an den Verein begleichen.
Gegebenenfalls fallen Umlagen bei größeren Investitionen (z. B. Sanierung Anlage, Vereinsheim, Strom- Wasserleitungen…) an.
Vorstand
Ein buntes Zusammenleben, aktive Mitgestaltung im Verein, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie die kleingärtnerische Nutzung stehen bei uns im Mittelpunkt. So suchen wir immer Interessierte für die Arbeit im Vorstand, sowie Geräte-/Wasserwärt*innen und Helfer für unsere Feste oder sonstige tatkräftige Unterstützung
ALLGEMEINE INFOS
Natürlich gibt es gewisse Auflagen und Regeln, welche in der Gartenordnung ausgeführt sind.
Der Garten muss zwingend zu einem Drittel zum Obst- und Gemüseanbau (Kleingärtnerische Nutzung) genutzt werden. Reine Freizeitgärten sind nicht gestattet! Die Gartenordnung mit Merkblatt finden sie hier und im Downloadbereich
- Jeder Pächter ist verpflichtet, sich an die Regeln der Verträge, Satzung und Gartenordnung zu halten
- Die kontinuierliche Pflege des Kleingartens und des Weges, sowie die Hecke vor seiner Gartenparzelle, ist selbstverständlich
- Nicht als Rankhilfe oder zur kleingärtnerischen Nutzung gedachte Bauten, wie Pools, Großspielgeräte, gemauerte Grills etc., sind anzeigepflichtig
- Weiter Bauten und deren Änderungen, wie Gartenhäuser, Gewächshäuser, Anbauten und Solaranlagen sind mit Bauantrag genehmigungspflichtig und müssen mit Vereinsvorstand abgesprochen und vom Stadtverband genehmigt werden.
- Trampoline werden aktuell nicht mehr gestattet.
- Dauerhaft errichtete Pavillons sind nicht zulässig
- Das Aufstellen bzw. Anbringen Sichtschutz in Form von Holzwänden, Rohrmatten sowie Kunststoffblenden etc. ist in den Gartenparzellen nicht erlaubt
- Heckenschnitt
- Die Außenhecken vor dem Garten dürfen max. 120 cm hoch sein und müssen den Einblick in die Gärten ermöglichen
- Heckenhöhen für Sichtschutzhecken:
- Vor dem Freisitz 150 cm
- Ausdrücklich erlaubt sind schonende Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung einer Hecke dienen. Diese Schnittmaßnahmen dürfen auch zwischen dem 1. März und 30. September durchgeführt werden. Einzige Voraussetzung ist: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wild lebender Kleintiere innerhalb der Gehölze. Dann bitte Maßnahme verschieben
- Die Außenhecken und die Wege sind während des ganzen Jahres unkrautfrei zu halten
- BÄUME und STRÄUCHER
- Nach § 17 der Gartenordnung des Stadtverbandes dürfen Ziersträucher (z.B. Flieder, Kirschlorbeer, Perückensträucher etc.) maximal 4 Meter hoch sein
- Für Sträucher in Sichtschutzhecken gelten die o.g. maximalen Höhen
- Bitte im Herbst und im Winter (bis Ende Februar) die erforderlichen Rückschnitte auf die zulässigen Höhen durchführen. Dabei auch die Wege freimachen und Überhänge einkürzen
- Das Anpflanzen von Thujas und Waldbäumen, Laub-und Nadelgehölzen, die im ausgewachsenen Zustand mehr als 4 Meter Höhe erreichen, ist verboten
- Ebenso ist das Verbrennen jeglicher Abfälle in der Gartenanlage verboten
- Gartengrille dürfen nicht mit Holz geschürt werden. Gemauerte Grills sind unzulässig
- In jedem Garten muss mindestens eine Kompostanlage vorhanden sein
- Das Befahren der Vereinswege, auch mit dem Fahrrad, ist grundsätzlich verboten
- Anlagewege und Parkplätze dürfen zu Spielzwecken nicht benutzt werden (§ 8 GO)
- Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Schaukasten am Eingang zu unserer Anlage
DOWNLOADBEREICH: SATZUNG, GARTENORDNUNG, DIVERSES
Fotos von der 100-Jahr-Feier 2025
























